Flurförderzeuge/Gabelstapler

Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig erhalten

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an die Fahrer. Daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Mit dem Flurfördermittelschein – auch „Staplerschein“ – soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlicher Prüfung und einem praktischen Befähigungsnachweis.
Es werden die erforderlichen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Staplern und weiteren Flurförderzeugen vermittelt.
Die Ausbildung erfolgt in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge und den DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Qualifizierung für Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern gemäß DGUV Grundsatz 308-009!

Über das Seminar:

Mitarbeitende, die mit Flurförderzeugen arbeiten und diese bedienen.

2 Tage

Mind. 10 Teilnehmer

€ p. P.*

in Planung, ab 2024

Schulungsinhalte:

Theoretischer Teil

  • Rechtliche Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Ausführungen, Anbaugeräte
  • Instandhaltung, Prüfung
  • Einsatz von Flurförderzeugen

Praktischer Teil

  • Einweisung am FFZ
  • Fahrübungen
  • Stapelübung
Voraussetzungen
Vollendetes 18. Lebensjahr, körperliche, geistige und charakterliche Eignung. Eine aktuelle arbeitsmedizinische Untersuchung nach G25 wird empfohlen. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Mit Seminaren den Unterschied machen
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Miriam Sivamoorthy

Geschäftsführerin