Hubarbeitsbühnen

Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig erhalten

Hubarbeitsbühnen ermöglichen bei korrekter Bedienung auf schnelle Art und Weise den sicheren Zugang zu oft schwer erreichbaren, hochgelegenen Arbeitsbereichen. Um für den Bediener, die Mitfahrenden und Personen im Arbeitsbereich das Unfallrisiko zu minimieren, ist es zwingend erforderlich, dass die Bediener von Hubarbeitsbühnen umfangreiche Kenntnisse im Umgang mit und dem Einsatz dieser besitzen.

Der DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ gibt klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vor. Demnach sind Personen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem Grundsatz geschult worden sind, eine theoretische und praktische Prüfung bestanden haben und einen Nachweis darüber vorlegen können.

Diese Ausbildung erfolgt in Anlehnung an die DGUV Information 208-019 und den DGUV Grundsatz 308-008.

Über das Seminar:

Mitarbeitende, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten und diese bedienen

1 Tag

Mind. 8 Teilnehmer

170 € p. P.*
*155 € für unsere Kunden, die bei uns in der Regelbetreuung sind. Preise zzgl. MwSt.

Ahlen, Münster

Schulungsinhalte:

Theoretischer Teil

  • Rechtsgrundlagen
  • Anforderungen an den Bediener
  • Verantwortung und Haftung
  • Funktion, Aufbau und sicheres Aufstellen
  • Sicheres Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Praktischer Teil

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau und Verfahren
  • Einüben der Steuerungsbefehle
  • Einüben der Funktion des Notablasses
Voraussetzungen
Vollendetes 18. Lebensjahr, körperliche, geistige und charakterliche Eignung. Aktuelle arbeitsmedizinische Untersuchung nach G25 wird empfohlen. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
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Miriam Sivamoorthy

Geschäftsführerin