Sicherheitsbeauftrage:r

Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig erhalten

Sicherheitsbeauftragte treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikator und erster Ansprechpartner bei sicherheitstechnischen Fragestellungen auf und bewirken durch Ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer, unter Beteiligung des Betriebsrates, Sicherheitsbeauftragte schriftlich zu bestellen. Die Zahl der nach § 22 Abs. 1 SGB VII zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ist anhand der Kriterien in §20 (1) der DGUV Vorschrift 1 festzulegen: Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren; Räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten; Anzahl der Beschäftigten.

Über das Seminar:

Mitarbeiter aus jeglichen Bereichen des Betriebes, die die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen

1 Tag

Mind. 8 Teilnehmer

170 € p. P.*
*Kostenneutral über die Einsatzzeiten für unsere Kunden in der Regelbetreuung

Ahlen, Beckum, Münster

Schulungsinhalte:

  • Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (inkl. Rechtsgrundlagen)
  • Wirtschaftliche Auswirkungen
  • Die Berufsgenossenschaft – Sozialversicherung und Dienstleister
  • Arbeitsorganisation / Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Unfallverhütung und Prävention
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Verschiedene Gefährdungsfaktoren und entsprechende Schutzmaßnahmen (eventuell mit Hinweis, dass Themen abgestimmt auf die Teilnehmer und deren jeweiligen Branchen)
  • Unfälle / Erste Hilfe / Brandschutz
  • Soft-Skills und Kommunikation
Voraussetzungen
Fachliche, zeitliche und räumliche Nähe zu den Aufgabenfeldern der Beschäftigten. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Mit Seminaren den Unterschied machen
Verfügbare Seminare

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Miriam Sivamoorthy

Geschäftsführerin